| Vergaberecht

EU-Vergabe öffentlicher Auftraggeber: Die neuen Schwellenwerte ab 01.01.2022!

Die EU-Kommission hat mit den Delegierten Verordnungen vom 10.11.2021 die Schwellenwerte für die Jahre 2022-2023 moderat angepasst. Die neuen Schwellenwerte für die Pflicht zur europa-weiten Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gelten ab dem 01.01.2022.

 

Bei Vergaben von klassischen öffentlichen Auftraggebern gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB gelten ab dem 01.01.2022 gemäß DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1952 DER KOMMISSION vom 10.11.2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe folgende Schwellenwerte:

 

Bauaufträge: 5.382.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 215.000 EUR

Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsverträgen des Bundes: 140.000 EUR

 

Bei Vergaben von Sektorenauftraggebern gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 2 GWB gelten ab dem 01.01.2022 gemäß DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1953 DER KOMMISSION vom 10.11.2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe folgende Schwellenwerte:

 

Bauaufträge: 5.382.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 413.000 EUR

 

Bei Vergaben im Verteidigungsbereich gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 3 GWB gelten gemäß DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1950 DER KOMMISSION vom 10.11.2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge folgende Schwellenwerte:

 

Bauaufträge: 5.382.000 EUR

Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 413.000 EUR

 

Bei Vergaben von Konzessionsgebern gemäß § 106 Abs. 2 Nr. 4 GWB gilt gemäß DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1951 DER KOMMISSION vom 10.11.2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Konzessionen folgender Schwellenwert:

 

Bau- und Dienstleistungskonzessionen: 5.382.000 EUR

 


Dr. Ronald M. Roos