Gerade im Zusammenhang mit Rückbauarbeiten kommt es gelegentlich vor, dass die Parteien des Bauvertrages keine Vergütung in Geld vereinbaren, sondern die Rückbauleistung in Naturalien – zumeist in Form während des Rückbaus herausgelöster Edelmetalle oder sonstiger Wertstoffe – entlohnt werden soll. ...