Befindet sich ein Großvorhaben im Baubereich noch in der Anfangsphase, kann die Vorabgestattung des Zuschlags nicht mit der Begründung finanzieller Einbußen erfolgen, die im Falle einer verzögerten Fertigstellung erst in einigen Jahren zu erwarten wären (OLG Rostock, Beschluss vom 16.09.2021 – 17 ...