Um die Vielzahl an Versicherungsbetrügen zu stoppen und aufzuklären, ziehen die Versicherer häufig Privatdetektive zu Rate. Das OLG Saarbrücken hat nun mit Beschluss vom 06.01.2020 festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Erstattung der Ermittlungskosten des Versicherers gem. § 91 Abs. 1 ZPO ...